Anmeldung
Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Freizeitveranstalter (FV), den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in diesem Prospekt genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung soll mit unserem Formular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch den FV zustande.
Zahlung des Reisepreises
Anzahlungen müssen nur geleistet werden, wenn sie im Katalog/Flyer ausdrücklich gefordert werden. Ansonsten ist der Reisepreis mit Beginn der Freizeitmaßnahme fällig.
Leistungen
3.1 Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Anmeldebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den FV.
3.2 Vermittelt der FV im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der Ausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausführlich hingewiesen wurde.
Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der FV als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651 j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der FV wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der FV ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Reiseabsage
5.1 Wir können bis zum 14. Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
5.2 Der FV ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
5.3 Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Rücktritt
6.1 Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistung verlangen.
Vertragsobliegenheiten
7.1 Wird eine Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbsthilfe, Minderung des Reisepreises, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
7.2 Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen.
7.3 Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen.
7.4 Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Freizeitende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
7.5 Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Freizeitveranstalter und dem Teilnehmer richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Reisepreissicherung erfolgt über Ecclesia-Versicherungsdienst GmbH, Detmold